AED - Gruppe

Immer mehr Feuerwehren verfügen über einen AED, um im Falle einer Herz-Lungen-Wiederbelebung die Frühdefibrillation durchführen zu können. Da aber Automatische Externe Defibrillatoren letztlich auch medizinische Geräte sind, müssen einige wichtige Rahmenbedingungen beachtet werden.

Daher treffen sich die Mitglieder unserer AED-Gruppe regelmäßig, um das Vorgehen im Ernstfall zu trainieren und die Abläufe zu verbessern.

 

Warum kommt nicht der Rettungsdienst, sondern die Feuerwehr?!

Der Rettungsdienst wird natürlich auch informiert! Nur leider sind nicht immer Rettungswagen in der unmittelbaren Nähe verfügbar. Daher wir die AED-Gruppe mitalarmiert, um dem Patienten eine schnellere Hilfe bieten zu können. Gerade beim Herzinfarkt zählt jede Minute!

Mit jeder vergangenen Minute ohne Reanimation sinkt die Lebenserwartung um 10%, daher ist es besonders wichtig, von Anfang an mit den lebensrettenden Maßnahmen zu beginnen.

 

Es ist ganz einfach! Einfach 30x Drücken und dann 2x Beatmen!

 

Ekel vorm Beatmen?! Angst vor Krankheiten?! Kein Problem! Dann lass die Beatmung weg und drücke einfach durchgängig. Normalerweise verfügen die Lungen noch über eine gute Menge restlichen Sauerstoff. Lieber nur Drücken, als gar nichts zu tun! Aber achte darauf, dass die Atemwege frei sind und der Kopf überstreckt ist!

 

In welchem Takt?! Ganz einfach. Singe einfach in deinem Kopf das Lied "Stayin Alive" von den Bee Gees und drücke in dem Takt.

 

Wie tief drücken? Normalerweise sagt man 6 cm... aber mal ganz ehrlich...wenn man im Stress reanimieren soll, achtet man nicht auf die Zentimeter.

Also: Nicht zu leicht und nicht zu stark drücken (gerade bei Kindern) und wenn es knackt: Weitermachen! Das kommt vor! Der Tod ist schlimmer als eine gebrochene Rippe!

 

Achte bei der Reanimation aber darauf, dass der Patient nicht auf einem zu weichen Untergrund liegt! Also runter von Sofa oder Bett! Dadurch ist keine Kompression des Herzens möglich, da der Körper "ausweicht" und der Herzmuskel nicht ausreichend gedrückt wird.

 

Und bitte bitte!!! Schaut nicht weg! Ruft 112 an und beginnt sofort mit der Reanimation sobald die Atmung ausgesetzt hat.

 

Ansonsten ist es unterlassene Hilfeleistung laut § 323c StGB:
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."